Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten in allen Versicherungsverhältnissen und verhelfen Ihnen auch zu Ihrem Recht bei Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wir alle verfügen über viele verschiedene Versicherungsverträge, um uns gegen die Gefahren des täglichen Lebens abzusichern. Tritt der Versicherungsfall ein, ist die Abwicklung oftmals schwierig. Die Vertragstexte sind kompliziert und es gibt vom Eintritt des Schadens an verschiedene Abläufe und auch Fristen zu beachten. Fehler können schnell zur Ablehnung der Versicherungsleistung führen. Der Versicherungsvertreter kann bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr weiterhelfen und ein nicht selten jahrelanger Kampf ist ohne professionelle anwaltliche Unterstützung leider oft aussichtslos.
Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung
Die schlimmsten Unfälle passieren im häuslichen Umfeld
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Ob beim Spielen, der Hausarbeit, im Freizeitsport oder beim Einkaufsbummel….Unfälle passieren und haben leider oft bleibende Schäden zur Folge. Aus Ihrer privaten Unfallversicherung können Sie je nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung Invaliditätsleistungen, Übergangsleistungen, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder auch eine Todesfallleistung geltend machen und damit die belastenden Unfallfolgen zumindest finanziell etwas abfangen.
Zur Geltendmachung der Versicherungsleistungen sind jedoch wichtige Fristen einzuhalten, deren Versäumen zum Verlust der Ansprüche führen kann. Häufig wenden die Versicherer auch Vorschäden ein oder bestreiten den wirklich erlebten Unfallhergang.
Sehen Sie sich von Ihrer Versicherung zu Unrecht abgewiesen oder haben Sie Fragen zum genauen Inhalt Ihres Versicherungsvertrages?
Wir unterstützen Sie gern und begleiten Sie beim Durchsetzen der Ihnen zustehenden Ansprüche.
Eintritt von Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder anderweitigen Einschränkung seine bisher ausgeübte Tätigkeit auf Dauer nicht mehr oder zumindest zu einem hohen Prozentsatz nicht mehr ausüben und auch keine anderweitige gleichwertige Tätigkeit aufnehmen kann.
Versicherer tragen ein hohes finanzielles Risiko, wenn ein Versicherter bereits in jungen Jahren berufsunfähig wird und die Versicherungsleistungen für ein halbes Leben ausgezahlt werden müssen. Wann ist im Einzelfall Berufsunfähigkeit eingetreten und wer bemisst den tatsächlich vorliegenden Prozentsatz, zu welchem der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Muss sich der Versicherte auf Hilfsmittel oder gar einen anderen Beruf verweisen lassen (sog. Verweisungsklausel) oder werden die Leistungen zu Unrecht abgelehnt?
Bei Betrachtung des konkreten Einzelfalles gibt es oftmals verschiedene Ansichten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche fachmännisch überprüfen zu lassen und diese dann notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Widerruf und Kündigung von Versicherungsverträgen
Wir prüfen Ihre Lebensversicherung auf einen erfolgreichen Widerruf
In den letzten Jahren gab es immer wieder Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerruf von Versicherungsverträgen bei unzureichenden Belehrungen oder mehrdeutigen Vertragstexten. Wir helfen Ihnen, Ihre Verträge zu kündigen bzw. zu widerrufen oder eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren.
Bezugsrechte in Lebensversicherungen
Wer bekommt im Todesfall die Lebensversicherung ausgezahlt?
Das entscheidet der verstorbene Versicherungsnehmer zu Lebzeiten und oftmals sind es nicht die Erben, denn derartige widerrufliche oder auch unwiderrufliche Bezugsrechte gehen am Nachlass vorbei und realisieren nur ein Schenkungsversprechen, dass schon zu Lebzeiten gegeben worden ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Erben diese Rechtsfolge noch verhindern. Andererseits sind Lebensversicherungen ein gezielt einsetzbares Mittel, um das Vermögen nach dem Tod im eigenen Ermessen zu verteilen.
Ansprüche aus Zahn- und Krankenzusatzversicherungen
Der Zahn der Zeit oder es ist Zeit für Zahnersatz
Die „Dritten“ Zähne kosten nicht selten ein kleines Vermögen und um die finanzielle Last im Rentenalter etwas abzufangen, bieten Versicherer sog. Zahnzusatzversicherungen an. Diese greift allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wir unterstützen Sie gern bei der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Ansprüche aus den verschiedenen zusätzlichen privaten Krankenversicherungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Inanspruchnahme der Reiseversicherungen
Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub ist groß, doch plötzlich kommt eine unvorhergesehene Krankheit dazwischen
Besonders in den Zeiten von einschränkenden Allgemeinverfügungen, Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen sind Reiserücktrittversicherungen oder Reisegepäckversicherungen der Rückhalt, um die teuren Urlaubskosten nicht vollständig zu verlieren. Wir beraten Sie gern oder unterstützen Sie, bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Ansprüche gegen die Gebäude- oder Hausratversicherung
Ein Sturm zieht auf…
Der kleine Bach neben dem Haus verwandelt sich in einen reißenden Strom, der Hagelsturm zerstört die Gartenmöbel oder Einbrecher treiben ihr Unwesen…es gibt unzählige Gefahren, denen wir und unser Hab und Gut ausgesetzt sind. Die Versicherungen für Elementarschäden sind oft viele Jahre schon unverändert geblieben und plötzlich kommt es auf kleine feine Formulierungen an oder es hätte über die Jahre eine Anpassung der Versicherungssumme vorgenommen werden müssen. Wir helfen Ihnen in der Not, wo die kurzfristig und schnell veranlasste Versicherungsleistung so wichtig ist.