Ein Erbfall tritt ein. Alle Beteiligten möchten den Nachlass friedlich auseinandersetzen, aber dennoch ihre Rechte wahrnehmen. Das kann schnell zu unterschiedlichen Interessen und schließlich zum Streit führen, weil die Rechtslage schwer zu verstehen ist oder die Parteien von (un)ausgesprochenen Verletzungen eingeholt werden. Hinzu kommt die hohe emotionale Belastung, die Erbfälle mit sich bringen. Dann ist eine kompetente Anwaltskanzlei wichtig, die mit der nötigen Stringenz und persönlichem Engagement die Parteien wieder an einen Tisch bekommen kann oder notfalls gerichtlich eine Lösung erwirkt.
Bereits vor dem Erbfall sind wir für Sie da. Durch gute Planung und rechtzeitige Regelungen können unliebsame Folgen im Erbfall umgangen werden. Wir unterstützen Sie gern bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, der Planung der Unternehmensnachfolge, aber auch bei lebzeitigen Übertragungen. Die so wichtigen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können Sie ebenfalls bei uns erstellen.
Als Fachanwältin im Erbrecht ist Rechtsanwältin Diana Brückner-Rentzsch seit mehr als 10 Jahren auf diesem speziellen Rechtsgebiet tätig.
Mit viel Erfahrung gibt es für sie nichts, was nicht gelöst werden kann.
Testamentsgestaltung
Hilfe beim Erstellen eines Testaments
Unterstützung bei der Testamentserrichtung und Testamentsgestaltung
Nur durch ein formgültiges und gut durchdachtes Testament können Sie die gesetzliche vorgegebene Erbfolge nach Ihrem eigenen Willen umgestalten. Dabei können viele Fehler gemacht werden, denn jede Familie bringt ihre Eigenheiten mich sich, die gut durchdacht werden sollten. Wir bieten Ihnen gern Lösungsgedanken konkret für Ihre persönlichen Bedürfnisse und die richtigen Formulierungshilfen. Auch Behindertentestamente und Bedürftigentestamente sowie besondere Testamentsgestaltungen im Zuge der Ehescheidung gehören zu unserem täglichen Aufgabenbereich.
Lebzeitige Übertragungen und vorweggenommene Erbfolge
„Mit warmen Händen geben…“ und bereits zu Lebzeiten übertragen
Durch die Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge oder von der Erbfolge losgelösten lebzeitigen Übertragungen können oftmals die für die Umsetzung Ihres persönlichen Willens besseren Lösungen erzielt werden. An dieser Stelle erarbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit den Notariaten im Umkreis die vertraglichen Grundlagen.
Auskunftsansprüche
Auskunftsansprüche als Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter geltend machen
Ob als Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter ist die erste große Hürde oftmals das Erlangen von Informationen zum Nachlass. Hierzu stellt das Gesetz zahlreiche Auskunftsansprüche bereit, die richtig geltend gemacht werden müssen. Ob als Auskunftsberechtigter oder als Auskunftsverpflichteter sind Sie bei uns richtig.
Pflichtteilsansprüche
Einen Pflichtteilsanspruch richtig berechnen und geltend machen oder
abwehren
Liegt ein Testament vor, wurde die gesetzliche Erbfolge geändert, was in der Regel auch Pflichtteilsansprüche auslöst. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen unterliegt Verjährungsfristen, die eingehalten werden müssen. Deshalb sollte nicht allzu lange abgewartet werden.
Ansprüche aus Testamenten
Einen Anspruch als Erbe oder aus einem Vermächtnis geltend machen
Ich habe geerbt oder ein Vermächtnis erhalten… und nun? Testamente können umfangreich und juristisch anspruchsvoll gestaltet sein. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Auslegung und der Umsetzung von Testamenten. Dabei begleiten wir Sie bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf ein Vermächtnis über Grundstücke, Geldbeträge und vieles andere.
Erbengemeinschaft – Verwaltung des Erbes und Auseinandersetzung
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Miterben
Die gesetzliche Erbfolge führt oftmals zum Entstehen von Erbengemeinschaften, deren Mitglieder aus den verschiedensten Gründen nicht harmonieren. Gem. §§ 2038, 2040 BGB können die Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft nur gemeinschaftlich handeln und verfügen. Das Gesetz hat die Erbengemeinschaft nur als Übergangskonstrukt geschaffen, sodass in der Regel auf die Auseinandersetzung hingearbeitet werden sollte. Es muss folglich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Bei unteilbarem Immobilienvermögen oder anderen Sachwerten ist das aber oftmals leichter gesagt als getan. Auch die Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft ist oftmals problematisch.
Ausschlagung
Das Erbe ausschlagen?
Plötzlich und unerwartet Erbe geworden, obwohl man sich über Jahrzehnte nicht gesehen und manchmal auch gar nicht gekannt hat. Dann können die zur Verfügung stehenden 6 Wochen Ausschlagungsfrist sehr kurz sein. Mit anwaltlicher Unterstützung können wir Ihnen helfen, schnell an die nötigen Informationen zu kommen, um die richtige Entscheidung auf Annahme oder Ausschlagung des Erbes zu treffen.
Erbscheinverfahren
Was ist zu tun im Erbscheinverfahren?
Sie sind Erbe geworden und benötigen einen Erbschein? Gern unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formalitäten.
Adoption
Ein Adoptionsverfahren erfolgreich führen
Eng mit dem Erbrecht verbunden sind Adoptionsverfahren. Ohne eigene leibliche Abkömmlinge soll manchmal auch eine über viele Jahre entstandene Eltern-Kind-Beziehung zwischen nicht verwandten Menschen vor dem Gesetz legitimiert werden. Wir unterstützen Sie gern in dem aufwändigen Verfahren.
Grundbuchangelegenheiten
Grundbuchberichtigung zurück über mehrere Generationen…
Wie kann ich Erben ermitteln?
Gesetzliche Erbfolge in liebenden Familien, die friedlich alles miteinander ausmachen können, ist für viele noch möglich. Allerdings verbirgt dies die große Gefahr, dass Grundbesitz über Jahrzehnte und manchmal sogar über die Jahrhunderte hinweg nicht offiziell übertragen wird. Im Grundbuch stehen noch die Ur-Ur-Großeltern und niemand weiß genau, wer heute alles Berechtigter ist und wie das Grundbuch bereinigt werden kann. Ohne eine solche Bereinigung ist Grundbesitz unverkäuflich. Wir unterstützen Sie bei den aufwändigen Recherchen zur Rechtsnachfolge und bei der Suche nach unbekannten Miterben. Dazu sind wir weltweit gut vernetzt und lösen mit der nötigen Ausdauer auch den aussichtslosesten Fall.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen
Nach der politischen Wende haben sich in unserer Region viele mutige Menschen selbständig gemacht und inzwischen erfolgreiche mittelständische Unternehmen aufgebaut. Damit aller Fleiß und die Aufopferung jedoch auch erhalten bleiben und das Lebenswerk in die nächste Generation übergeben werden kann, ist oftmals juristischer Beistand nötig. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung und Gestaltung, sowohl in erbrechtlicher als auch in gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung anfertigen
Mit der großen Erbschaftssteuerreform zum 01.01.2009 haben sich die Steuerfreibeträge stark verändert. Insbesondere das Erbe von einem weitläufigen Verwandten oder nur Bekannten ist bereits über einem Freibetrag von 20.000 € zu versteuern. Wir machen die Erbschafts– und Schenkungssteuererklärung für Sie und beraten Sie auch im Vorfeld eines Erbfalles zur bestmöglichen steuerlichen Gestaltung.
Nachlasspflegschaften
Einer der Erben ist unbekannt….
Über Nachlässe, deren Erben erst noch ermittelt werden müssen, wird vom Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft angeordnet, damit kurzfristig ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und die Erben gesucht werden können. Frau Rechtsanwältin Brückner-Rentzsch ist eine erfahrene Nachlasspflegerin.
Testamentsvollstreckungen
Fluch und Segen zugleich…..wenn der Erblasser es gut meint
Bei der Gestaltung eines Testaments ist es manchmal sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der minderjährigen, bedürftigen, älteren oder auch behinderten Menschen in ihrer Rolle als Erben zur Seite steht und den Nachlass für sie verwaltet. Hierzu sieht das Gesetz die verschiedensten Arten von einer Dauertestamentsvollstreckung bis hin zu einer kurzen Auseinandersetzungsvollstreckung vor, die lediglich zur Umsetzung des letzten Willens notwendig ist. Frau Rechtsanwältin Brückner-Rentzsch verfügt über langjährige Erfahrung als Testamentsvollstreckerin.
Ergänzungsbetreuungen und Pflegschaften
Es wird ein Ergänzungsbetreuer oder ein Verfahrenspfleger benötigt
Ist eine Betreuung angeordnet oder sind Minderjährige tätig, so sind die gesetzlichen Vertreter bei Rechtsgeschäften, die sie mit sich selbst schließen müssten oder zumindest auf beiden Seiten beteiligt sind, widerstreitenden Interessen ausgesetzt und unterliegen einer sog. Interessenkollision. Oftmals schließt das Gesetz dann bereits eine wirksame Vertretung aus und sieht die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers oder Verfahrenspflegers vor. Beide Funktionen übernimmt Frau Rechtsanwältin Brückner-Rentzsch professionell, vertrauensvoll und fundiert.